DoggyScout

Tipps & Trends für den Hund in Berlin

9 Dinge, die Sie als Hundehalter in Berlin wissen sollten

Geschrieben am | 10.09.2009 | 3 Kommentare

Wenn man sich als Berliner einen Hund anschafft, muss man sich dem Gesetz über das Halten und Führen von Hunden beugen. Gleiches gilt natürlich auch für Berliner, die bereits einen Hund besitzen.

Blacky

Blacky

Die Liste ist eigentlich kurz, aber ich kann mir gut vorstellen, dass Sie noch nicht alles wissen.

  1. Ihr Hund muss ein Halsband mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift tragen.
  2. Sie müssen Gewähr bieten, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.
  3. Er darf nicht auf Kinderspielplätze, auf Liegewiesen, in Badeanstalten und an als solche gekennzeichnete öffentliche Badestellen mitgenommen werden.
  4. An eine 2m-Leine müssen Sie ihn in Grün- und Erholungsanlagen, in Waldflächen (außer in Auslaufgebieten), auf Sport- und Campingplätzen sowie in Kleingartenkolonien nehmen.
  5. Eine 1m-Leine müssen Sie ebenso besitzen: z.B. für den Gang durch Gebäude, die Fahrt mit öffentlichen Verkehrmitten und das Schlendern durch die Fußgängerzone.
  6. Sie müssen eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von einer Million Euro je Versicherungsfall abschließen. Haben Sie sich vor dem 01.01.2005 für die Anschaffung eines Hundes entschlossen, können Sie sich für den Abschluss  noch bis zum 01.01.2010 Zeit lassen.
  7. Ihr Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Für die Kennzeichnung gilt die gleiche Frist wie bei der Hundehaftpflicht.
  8. “Nur” noch 10 statt 12 Rassen gelten mittlerweile als besonders gefährlich und müssen an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. Gestrichen wurden die Bordeaux-Dogge und der Staffordshire Bullterrier. Weiterhin auf der Liste stehen:
    1. Pit-Bull
    2. American Staffordshire Terrier
    3. Bullterrier
    4. Tosa Inu
    5. Bullmastiff
    6. Dogo Argentino
    7. Fila Brasilero
    8. Mastin Espanol
    9. Mastino Napoletano
    10. Mastiff
  9. Für die Rassen a bis d gelten Sonderbestimmungen:
    • Sie dürfen nicht gezüchtet werden.
    • Sie müssen die Haltung des Hundes beim örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des Wohnbezirks anmelden.
    • Anschließend müssen Sie innerhalb von 8 Wochen ein Führungszeugnis, einen Sachkundenachweis und einen Unbedenklichkeitsnachweis für den Hund vorlegen und die Mikrochip-Nummer (nach o.g. Regelung) mitteilen.
    • Ist das Amt der Meinung, dass von Ihrem Hund keine Gefahr ausgeht, erhalten Sie für wenigstens € 52 die grüne Plakette.

Hier können Sie die Paragraphen noch einmal genau studieren:
Hundegesetz
und Merkblatt zum Hundegesetz.

Ergänzung

Einen wichtige Punkt habe ich vergessen: Sie müssen Steuern zahlen! € 120 für den ersten und € 180 für jeden weiteren Hund. Dazu melden Sie Ihren Hund innerhalb eines Monats nach der Anschaffung bei Ihrem zuständigen Finanzamt an.

Hundesteuer-Anmeldung


Dass nicht jeder Hundehalter die Punkte ernst nimmt, erlebe ich jeden Tag. Schwillt Ihre Halsschlagader sichtbar an, wenn Ihr Hund quer durch den Volkspark einen Hasen hetzt oder sind Sie eher der “Der-kriegt-den-eh-nicht”-Typ?

Und was unterscheidet eigentlich einen Staffordshire Bullterrier von einem American Staffordshire Terrier von einem Bullterrier von einem Pit-Bull?

Wenn Sie die Antwort kennen, teilen Sie sie mir bitte mit!

Share and Enjoy:
  • Print
  • PDF
  • del.icio.us
  • MisterWong.DE
  • Digg
  • LinkArena
  • Yigg
  • MySpace
  • Facebook

Ähnliche Artikel

Kommentare

3 Antworten auf “9 Dinge, die Sie als Hundehalter in Berlin wissen sollten”

  1. Anja
    11.09.2009 @ 12:28

    Huhu,
    das ist sehr interessant. Ich komme aus Brandenburg und gehe öfter in den Berliner Wäldern spazieren – wusste beispielsweise nicht, dass sich Name und Anschrift am Halsband befinden müssen!
    Werde mal die Bestimmungen für Brandenburg heraussuchen :)
    Grüße
    Anja

  2. DoggyScout
    11.09.2009 @ 18:29

    Hallo Anja,
    wir können ja mal einen B/BB-Vergleich aufstellen :)
    Mein Hündin hat auch nur einen Anhänger mit ihrem Namen und meiner Telefonnummer am Halsband – wir wurden auch noch nie kontrolliert. Vielleicht reicht es den Ordnungsamtsmitarbeitern, wenn der Hund beim Laufen klappert ;o)
    Viele Grüße,
    Kerstin

  3. Diva
    21.09.2009 @ 10:19

    Die Hundeverordnungen sind sowieso der reinste Unsinn!
    Wenn, dann müßte alles Bundesweit gleich geregelt sein. Nicht diese Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.

    Das Bordeaux Doggen zu den Kampfhunden zählten empfinde ich überhaupt als ‘der Witz’

    Für mich persönlich gibt es keine Kampfhunde!
    Sie werden wenn es denn welche gibt, von ihren Menschen dazu gemacht.
    L.G. Anja

Möchten Sie etwas dazu sagen?